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BAUHAUPTGEWERBE: BESCHÄFTIGTE ERHALTEN INFLATIONSAUSGLEICHSPRÄMIE

Die zuständigen Gremien stimmten dem Abschluss am 24. und am 30. Januar 2023 zu.

Der neue Tarifvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren sieht neben bereits Ende 2021 beschlossenen Lohn- und Gehaltserhöhungen sowie Einmalzahlungen für 2021, 2022 und 2023 nunmehr für alle Arbeitnehmer*innen eine zusätzliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 1000 Euro vor, von denen je 500 Euro in diesem und dem kommenden Jahr gezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilige Leistungen, Auszubildende insgesamt 300 Euro, ebenfalls in Teilbeträgen für beide Jahre.

Beide Vertragsseiten sind sehr froh, eine schnelle Einigung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Bau gefunden zu haben. Ziel war es, in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich viele private Haushalte befinden, die attraktiven tariflichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten und Auszubildenden im Bauhauptgewerbe aufrecht zu erhalten.

Der Abschluss zeigt, dass die Bauunternehmen trotz der aktuell großen Herausforderungen für die Bauwirtschaft weiterhin eine gute Beschäftigungsperspektive bieten.
Mit dem Tarifabschluss haben die Tarifvertragsparteien am Bau erneut unter Beweis gestellt, dass sie zum Wohle der Bauleute und deren Unternehmen akute Herausforderungen sozialpartnerschaftlich lösen. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist dies ein klares Signal für eine stabile Zukunft am Bau.

Carsten Burckhardt, Mitglied des IG BAU-Bundesvorstandes und zuständig für das Bauhauptgewerbe:
„Fast alles ist deutlich teurer geworden, insbesondere sind die Energiekosten exorbitant gestiegen. Schon bald flattern die ersten Jahresabrechnungen der Nebenkosten ins Haus. Da brauchen unsere Beschäftigten eine finanzielle Unterstützung. Deshalb freut es mich sehr, dass wir, obwohl wir derzeit keine Tarifverhandlungen führen, diese zusätzlichen Zahlungen erwirken konnten.“

Quelle: Bauhauptgewerbe: Beschäftigte erhalten Inflationsausgleichsprämie (igbau.de)

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